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AGB

Garantieschein und Lieferbedingungen des Landesgremiums Wien des Möbelhandels

1. Der Verkäufer leistet eine gesetzliche Garantie der Brauchbarkeit der in den Besitz des Bestellers übergegangenen Waren mit folgender Massgabe: Für Schäden, die infolge mangelhafter Ausführung oder die Verwendung minderwertigen Materials nachweisbar vor der Lieferung entstanden sind, wird insofern Ersatz geleistet, als das Stück nach freiem Ermessen des Verkäufers entweder durch ein neues ersetzt oder auf Kosten des Verkäufers ausgebessert wird. Die Garantie erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse und Mottenfrass entstehen und auf Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Spiegel, Gläser, Maser- und Wurzelfunier, Textilien usw.).

2. Mängelrügen müssen unverzüglich nach erfolgter Lieferung geltend gemacht werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen oder aus anderen Gründen zurückzuhalten oder zu kürzen.

3. Lieferzeiten werden in Aufträgen nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich und es können daraus Schadensansprüche oder Annahmeverweigerungen bei späterer Lieferung nicht gestellt werden.

4. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder - wenn zwei aufeinander folgende Raten rückständig sind - sofortige Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich eingehalten werden, so gelangen 1% Verzugszinsen pro Monat in Rechnung.

5. Bei einer etwaigen Pfändung verpflichtet sich der Besteller, dies dem Verkäufer innerhalb 3 Tagen mitzuteilen und die Kosten der Intervention zu tragen.

6. Bei Annahmeverzug des Bestellers oder bei Verzicht auf Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen.

7. Als beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien.

8. Die Annahme der für den Besteller verbindlichen Bestellung kann vom Verkäufer innerhalb 8 Tagen abgeleht werden. Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.

9. Eingelöste, aber nicht abgeholte Schuldwechsel werden 3 Monate nach Fälligkeit vernichtet.

10. Farbabweichungen von Funieren können nicht berücksichtigt werden.

11. Stornierungen werden nicht anerkannt.

12. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Besteller obige Bedingungen anerkannt zu haben.

13. Andere Vereinbarungen werden nicht getroffen.

Montagekosten werden nach Beendigung der Arbeit von unseren Monteuren auf Grund einer Auftragsbestätigung errechnet und für uns sofort kassiert.